Theorie ist essenziell

Bevor du anfängst einzukaufen, solltest du dich über die wichtigsten Eckpunkte informieren. Es wäre Verschwendung, dir etwas anzuschaffen, was du nicht benutzen darfst oder was nicht funktioniert. Informiere dich hier, damit du später umso unbeschwerter "in die Luft gehen kannst".


Wo darf man fliegen?

Seit dem 1. April 2017 ist es  generell gestattet, eine Drohne aufsteigen zu lassen, solange diese unterhalb 50m Höhe und innerhalb der Sichtweite geflogen wird. Zusätzlich sind allerdings Kontrollzonen von Flughäfen sowie spezielle Regelungen der Bundesländer zu beachten. Um Ärger zu vermeiden und niemanden zu gefährden, gilt grundsätzlich:

  • mindestens 1.500 Meter vom nächsten Flugplatz entfernt
  • in kontrollierten Lufträumen nicht über 30 Meter
  • nicht über Menschenansammlungen (z.B. Konzerte, Stadtmitte, Demonstrationen)
  • nicht über Straßen, Autobahnen, Bahnschienen, Kasernen, Krankenhäusern, Behörden, Gefängnissen
  • nicht in unmittelbarer Nähe zu Flughäfen oder Kraftwerken
  • nicht über Unglücksorten, Feuerwehr und Polizeieinsätzen
  • nicht in Wohngebieten (der eigene Garten ist natürlich kein Problem)
  • nicht direkt vor Nachbars Fenstern oder über sein Grundstück hinweg

Am besten du suchst dir eine Stelle, wo du niemanden störst und dich niemand stört. Das sind z.B. öffentliche Grünflächen, weitläufige Parks, dein Privatgrundstück. Bei landwirtschaftlichen Flächen empfiehlt es sich, vorher den Landwirt zu kontaktieren, denn falls  dein „Flieger“ einmal abstürzt - und das tut jeder einmal - musst du das Feld betreten. Und wer auf dem Land aufgewachsen ist, weiß, dass es nicht gerne gesehen ist, wenn auf Äckern herumgelaufen wird bzw. Pflanzen zertreten werden.

Informationen zu kontrolliertem Luftraum - z.B. um Flughäfen oder Truppenübungsplätzen - findest du bei deiner zuständigen Behörde für Luftfahrt oder bei der Deutschen Flugsicherung.

Informationen zu kontrollierten Luftraum - z.B. um Flughäfen oder Truppenübungsplätzen - findest du bei deiner zuständigen Behörte für Luftfahrt oder bei der Deutschen Flugsicherhung.

 

Hier der Link zur Drohnenverordnung vom 1 April 2017.


Wie darf ich fliegen

In Deutschland ist es nicht erlaubt, sein Modell ausschließlich per Videoverbindung zu fliegen. Ein Spotter muss das Modell ständig im Auge behalten und notfalls sofort in die Steuerung eingreifen können. Daraus ergibt sich auch, dass nur in Sichtweite geflogen werden darf. Sogenannte Long Range Flüge sind somit verboten.


Womit darf ich fliegen

Ob Tri, Quad, Hexa, Octocopter oder Flächenfliegen, solange es elektrisch betrieben wird, ist bis zu einem Gesamtgewicht von 5kg keine Genehmigung notwendig. Zwischen 5 bis 25kg darf ein elektrisches Modell nur auf speziellen Modellflugplätzen geflogen werden. Verbrennermotoren werden immer seltener, und sind von 0 bis 25kg nur auf Modellflugplätzen zu fliegen.

Die meisten Modelle, und gerade die mit denen man fliegen lernen sollte, sind elektrisch und unter 5kg.

Siehe hierzu LuftVG §1(2) letzter Absatz


Sendeleistungen und Frequenzen

Ein sehr pikantes und oft nicht beachtetes Thema. Dabei ist es ziemlich einfach. In Deutschland sind zwei Frequenzen für uns Hobbyflieger legal zu benutzen:

  • 2.4GHz mit max. 10mw

  • 5.8GHz mit max. 25mw

2.4Ghz wird am häufigsten zur Kontrolle des Modells benutzt, also der Verbindung zwischen der Fernsteuerung und der Drohne. Das alleine würde schon reichen, um zu fliegen. Jedoch grenzt sich FPV dadurch vom "normalen" Modellflug ab, dass der Pilot nicht die Drohne direkt anschaut, sondern eine Videofunkverbindung herstellt und somit aus der Sicht des Modells selber steuert. Dazu wird am häufigsten 5.8Ghz benutzt.

Natürlich finden sich im Internet viele Produkte, die z.B. die Sendeleistungen (mw) um ein Vielfaches überschreiten. Diese dürfen in Deutschland jedoch nicht legal betrieben werden.


Richtig einkaufen

Immer ein sehr spezielles Thema. Oft findet man nur im Internet genau das Equipment, was man braucht. Der Modellhändler um die Ecke hat oft "Old School"-Artikel. Durch den rasanten Fortschritt der Technik kommen immer schneller neue Produkte auf den Markt. Gerade in den letzten fünf Jahren beschleunigte sich die Entwicklung. Viele lokale Verkäufer sind noch auf dem klassischen Modellflugstand und haben deshalb keine FPV Artikel.

Wer online einkauft, wird um Hobbyking nicht herumkommen. Die Seite ist allerdings am Anfang ziemlich unübersichtlich. Bei Bestellungen sollte man schauen, ob die gewünschten Produkte auch im EU-Warehouse (Lager) verfügbar sind. Lieferungen aus dem International Warehouse in Hongkong brauchen, sofern nicht mit dem teuren Express verschickt, bis zu einem Monat per Post. Die Preise sind unvergleichlich günstig. Über die Qualität muss sich jeder selbst ein Bild machen.

Generell zu beachten bei Bestellungen aus dem EU-Ausland sind die Zoll-Einfuhrbestimmungen. Nicht nur, dass hier schon drauf geachtet wird, dass kein illegales Equipment importiert wird, müssen auch noch ggf. Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlt werden. Weitere Infos dazu gibt es direkt auf der Zoll-Website. Deswegen sollte vorher genau überlegt werden, ob es sich lohnt, online im EU-Ausland zu shoppen. Wenn man mit der Zeit in der FPV Szene Bekanntschaften gemacht hat, lohnen sich auch Sammelbestellungen.